Hallo,
gegen das Herausreissen von Fragmenten bildender Kunst in Form von Grafiken/erstellten Bildern/geschaffenem Werk etc aus einem vom Künstler geschaffenen Kontex ist, soweit ich das Urheberrecht (wenig genug) immer verstanden habe, hierzulande der Künstler geschützt.
Ich selber darf nicht mal in einer Galerie gekaufte Kunstwerke zerschneiden und die Einzelteile weiter verkaufen ohne das der Künstler sein OK dazu gibt.
Mag man gut finden oder nicht, daß ist ja dann hier unerheblich.
Chräcker