Hallo Mega,
Eine Webseite hat nicht mit einem "Drumherum" zu tun. Webb Inhalte gespeichert werden, sind die durchaus mit dem Innenraum der Wohnung vergleichbar. Die Haustür ist die Startseite und ich kann entscheiden, ob jemand reindarf oder nicht.
Wird dieser Thread hier ein Wettlaufen um den dümmsten vergleich? Wir sollten mal wieder zu den Tatsachen zurückkehren, statt einen unpassenden Vergleich nach dem nächsten zu bringen. Der Schutz der Wohnung ist sehr viel elementarer als irgend welcher Urheberrechtskram und steht sogar in der Verfassung. Urheberrecht dient hingegen vor allem dem gesellschaftlichen Interessensausgleich zwischen Urhebern und Nutzern.
Es ist nicht meine Pflicht, Google zu sagen, was es nicht darf, beim Urheberrecht gilt grundsätzlich, was nicht erlaubt ist, ist verboten.
Nein, das ist kein Grundsatz des Urheberrechts.
Das Urheberrecht erlaubt z.B. jedem, veröffentliche Werke zu lesen und auszuwerten.
Und somit verstösst Google sehr oft gegen das Urheberrecht, wenn es Daten indexiert
Indexieren widerspricht nicht dem Urheberrecht. Beim Indexieren werden die veröffentlichten Werke lediglich automatisch ausgewertet und dabei erhaltene Information über den Inhalt gespeichert. Das darf man von Hand tun, indem man sich z.B. eine Liste seiner Lieblingsbücher erstellt oder man darf es auch automatisch tun, wie es Google tut.
und auf eigenen Servern speichert.
Auch das ist nicht unbedingt ein Problem. Eine Zwischenspeicherung aus technischen Gründen ist zulässig (Proxies, Caches) etc.
Das einzige, was wirklich rechtlich fragwürdig ist, ist die Veröffentlichung von Werken. Das passiert bei der Bildersuche und beim Google-Cache.
Generell ist es aber durchaus zulässig, Anwendungen zu schreiben, die Webseiten oder Teile von Webseiten anzeigen. Solche Anwendungen dürfen natürlich auch selbst wieder Webanwendungen sein.
Bei Google könnte man also durchaus argumentieren, dass es sich um solche Webanwendungen handelt. Problematisch ist dabei höchstens, dass die Webseiten/Bilder zeitverzögert angezeigt werden und bereits verändert oder gelöscht worden sein können, wenn Google sie noch anzeigt. Google speichert die Daten aber nicht ewig, sondern lediglich für einen gewissen, technische bedingten Zeitraum (wohl einige Wochen).
Ich wäre also auch hier sehr vorsichtig, von offensichtlichen Urheberrechtsverletzungen zu reden.
Für fachlich qualifizierte Information zu solchen Fragen ist auch diese Dissertation interessant: http://www.linksandlaw.com/ownpublications-zsfgpromotion.htm
Grüße
Daniel