Hallo Mega,
Wenn du sie mir mit einer Quelle widerlegen kannst, gebe ich gerne zu, mich zu irren.
Wie wäre es mit dem Gesetz:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__51.html
Zitate sind als bestandteil anderer Sprachwerke zu besonderem Zweck zulässig.
Das gilt für einen Artikel in dem Aussagen zum Thema zitiert werden, es gilt vermutlich auch für eine Trefferliste einer Suchmaschine.
Es gilt nicht, wenn man einfach nur das Zitat als solches verwendet.
Grüße
Daniel