es gilt vermutlich auch für eine Trefferliste einer Suchmaschine.
Sorry, aber eine Vermutung ist für mich kein Beleg, dass ich mich irre. Es mag sein, dass ich es anders auslege, als du, aber ich würde dehalb nicht behaupten, du erzählst was falsches.
Der Witz dabei ist, wenn ich ein Zitat veröffentliche, ist das immer zu einem bestimmten Zweck. Und wenn es nur zum Füllen meiner Webseite ist. Da das aber definitv nicht erlaubt ist, bzw. schon in Abmahnungen geendet hat, wird über eine entsprechende Auslegung nur ein Gericht entscheiden können.