Hi!
"Da es sich um eine Pflichtabgabe handelt, ist sie, zumindest theoretisch, auch strafbewehrt. Nach einer Abmahnung kann es heise.de zufolge bis zu 10.000 Euro Strafe kosten, wenn man seine Netz-Inhalte nicht bei der DNB abliefert."
Ja - theoretisch!
Publizieren wird eine Straftat...
Nein: die Nichtabgabe der publizierten Inhalte an die DNB wird eine solche - schlimm genug!
Und betroffene sind für den Aufwand besorgt, und dürfen dann noch die Steuern bezahlen.
Sicher, wer sonst?
Bezahlt man nicht, wird man vom Netz gesperrt.
Werden wir mal sehen - Big Brother läßt grüßen!
Das organsisierte Verbrechen erfindet doch immer wieder etwas neues.
Also: unsere deutschen Bundestagsabgeordneten würde ich eher als unorganisiertes Verbrechen bezeichnen!
off:PP
"You know that place between sleep and awake, the place where you can still remember dreaming?" (Tinkerbell)