Hans: Kassenbon in Kopie beim Verkauf...

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Hi,

nein, genau darauf kommt es an. Wenn ich gebrauchte Artikel verkaufen will und dem Interessenten sofort sage: "Hör mal, da ist noch eine Restgarantie von 8 Monaten, ich hab aber den Kaufbeleg nicht mehr, nur eine Kopie", dann ist das völlig in Ordnung. Nur wenn ich das verschweige, kann man mir betrügerische Absicht unterstellen.

genau das will ich damit sagen.

Er weiss das selbst, und will es "absichtlich" dem Käufer suggerierren.

Er (oder sie?) will das offensichtlich nicht, deswegen die Frage hier.

Das sehe ich völlig anders. Er will! Er will nur hinterher keinen dran kriegen für seine Falschaussage.

Eben. Deswegen muss man klarstellen, dass es sich nur um eine Kopie handelt. Wenn der Interessent dann immer noch dabei ist, gut.

Genau so ist es, also kann er gleich Kopie schreiben und sich hier die Frage sparen, oder?

Hans