Hi!
Du bist freiberuflich tätig und hast Einnahmen aus mehreren Quellen: Bastelei (wie du es nennst), abhängige Beschäftigung, vielleicht noch Geldanlage, Vermietung/Verpachtung usw.
Damit bist du dann einkommensteuer- und
Ja!
umsatzsteuerpflichtig und
nicht unbedingt - in den Grenzen von § 19, Absatz 1 Umsatzsteuergesetz - ist er davon befreit.
musst dein Gewerbe anmelden.
Freiberufler und Gewerbe vertragen sich so gut, wie FDP und Steuererhöhung - will sagen: ein frei ausgeübter Beruf ist etwas anderes, als ein Gewerbebetrieb.
Einfach als "Max Mustermann" (mind. ein ausgeschriebener Vorname).
off:PP
--
"You know that place between sleep and awake, the place where you can still remember dreaming?" (Tinkerbell)
"You know that place between sleep and awake, the place where you can still remember dreaming?" (Tinkerbell)