Peter Pan: Gesellschaftsform für "Hobbybastler"

Beitrag lesen

Hi!

Du bist freiberuflich tätig und hast Einnahmen aus mehreren Quellen: Bastelei (wie du es nennst), abhängige Beschäftigung, vielleicht noch Geldanlage, Vermietung/Verpachtung usw.

Damit bist du dann einkommensteuer- und

Ja!

umsatzsteuerpflichtig und

nicht unbedingt - in den Grenzen von § 19, Absatz 1 Umsatzsteuergesetz - ist er davon befreit.

musst dein Gewerbe anmelden.

Freiberufler und Gewerbe vertragen sich so gut, wie FDP und Steuererhöhung - will sagen: ein frei ausgeübter Beruf ist etwas anderes, als ein Gewerbebetrieb.

Einfach als "Max Mustermann" (mind. ein ausgeschriebener Vorname).

off:PP

--
"You know that place between sleep and awake, the place where you can still remember dreaming?" (Tinkerbell)