Es könnte nur ein anderes Problem auftreten: Lehrer und Berater sind nach der Erfahrung des Finanzamts zu 100% nie schwerpunktmäßig in eigenen, auch privat genutzten Räumen tätig, als freiberuflicher Berater dürfte die Anerkennung des Home-Office als Betriebsausgabe also schwerfallen. Als gewerblicher Homepagebastler hingegen kein Problem.
Äh? Nee, ich denke, dass Du da Arbeitnehmer und Selbständige durcheinanderbringst :)
Siechfred
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Obacht, hinter jedem noch so kleinen Busch könnte ein Indianer sitzen!
Obacht, hinter jedem noch so kleinen Busch könnte ein Indianer sitzen!