Swen: Die alte Leier: Freiberufler vs. Gewerbetreibender

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Moin,

das würde auch erklären, warum ich noch nirgends eine griffige Erklärung gefunden habe, die deutlich macht, was "freiberuflich" von "gewerblich" unterscheidet.

Hinzu kommt, dass unterschiedliche Rechtsgebiete das durchaus unterschiedlich sehen können. Bei Gewerbe/Gewerblich gibt es ja neben den hier diskutierten gewerbe- und steuerrechtlichen Fragen (wo schon unterschiedlich mit dem Begriff umgegangen wird) seit neuestem den Begriff des "gewerblichen Ausmaßes" im Urheberrecht - vielleicht kommt also demnächst der Begriff des "freiberuflichen Downloader" noch hinzu, der sozusagen lediglich einem Hobby nachgeht ... ;-)

Grüße

Swen