Mega: Die alte Leier: Freiberufler vs. Gewerbetreibender

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Unterm Strich: Es gibt keine einheitliche Faustregel, nur Einzelfallentscheidungen.

Richtig. Und bisher keine einzige, die einen Homepagebastler betrifft. Somt müsste isch sojemand seine Freiberuflichkeit erst per Gericht erstreiten und kann sie damit aktuell nicht ausführen.
Bleibt also nur ein Gewerbe.