Vielen Dank erst einmal!
Du bist freiberuflich tätig und hast Einnahmen aus mehreren Quellen: Bastelei (wie du es nennst), abhängige Beschäftigung, vielleicht noch Geldanlage, Vermietung/Verpachtung usw.
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Vermietung und Verpachtung fällt weg, Geldanlage ebenso.
Wenn ich mich richtig im Netz informiert habe, besteht als Gewerbetreibender Buchführungspflicht, als GbRler nicht. Das würde ich natürlich gerne umgehen. Ich könnte ja theoretisch meinen Vater oder meine Freundin als Teilhaber einspannen, auch wenn die gar nichts machen (auch wenn sie dann mit ihrem Privatvermögen haften würden).
Gibt es ansonsten größere Vor- und Nachteile bei beiden Formen oder bleibt mir aufgrund der doppelten Einnahmen (Unijob und Bastelei) sowieso keine Wahl und ich muss mich als Gewerbetreibender melden?
Vielen Dank!!