Hallo EKKi,
Ja, wie denn, wenn die Leute, die berechtigt wären, diese Regelung abzuschaffen, zu einem großen Teil genau der Berufsgruppe angehören, die durch diese Gesetzeslage profitiert?
Zwar sind Juristen die am stärksten vertretene Berufsgruppe, aber sie sind weit davon entfernt, eine Mehrheit zu haben (sie sind mit 23,3% vertreten (Quelle)).
Die Gesetzeslage hat sich hier ja auch erst kürzlich geändert: < http://dejure.org/gesetze/UrhG/97a.html>.
Also kein Grund die parlamentarische Demokratie schlechter zu reden, als sie ist.
Grüße
Daniel