Hi
Sofern ich die gesetzliche Gewährleistung und vor allem den Fall der Nacherfüllung verstehe, habe ich das Recht selbst zu bestimmen ob ich ein Ersatzgerät möchte oder eine Reparatur. Liege ich hier richtig? Für mich ist der Fall eigentlich glas klar, o2 möchte mich aber nur abwimmeln...
Das kenne ich nicht so. Ich habe gelernt, dass nicht du dir das aussuchen darfst, sondern in diesem Fall o2. Erst nach einigen Reparatur-versuchen muss ein Umtausch ran. Sollte dir jedoch durch das Fehlen deines Handys während der Reparaturzeit ein Schaden entstehen, solltest du Anspruch auf Schadenersatz haben (wie auch immer der aussehen mag ;) )
Ich muss aber deutlich dazu sagen, dass ich kein Rechts-Experte bin und dir nur mein max. Halbwissen in den Raum stellen kann.
Was ich aber noch nicht verstanden habe: Was bringt dich nun zu der Annahme, dass ein Defekt des Handys dieses abstürzen lässt? Klingt für mich mehr nach Software.
Aber mit Mobilfunkanbietern prügeln macht ja auch ein bisschen Spaß ;-)
Gruß,
seb