In meinen Augen noch besser: Du solltest ein Fachforum für Rechtsfragen aufsuchen.
Hi,
kannst du mir da etwas empfehlen?
Heute bin ich von o2 Angerufen worden, weil aus meiner E-Mail nicht hervor ging, ob ich nun einen Reparaturauftrag wünsche oder nicht (klar, ich wollte ja Ersatz). Nachdem ich diesmal erneut beschuldigt wurde, nicht von der 14 Tägigen Rückgabefrist gebrauch gemacht zu haben, hab ich der Mitarbeiterin erzählt wie es laut Gesetz mit Gewährleistung und Nacherfüllung aussieht, dazu hat sie nach zwei Anläufen meinerseits nichts gesagt, ausser dass o2 eben nicht verpflichtet sei mir Ersatz zu liefern und daher nur ein Reparaturauftrag in Frage kommt.
Gruß,
RFZ