Hello,
Allerdings hat meine Recherche im Markenregister ergeben, dass es da einen netten Menschen gibt, der sich im Jahre des Heils 2007 die Wortmarke "active AJAX" hat eintragen lassen für
Klasse 09: Computer; Computersoftware; Interfaces (Schnittstellengeräte oder -programme für Computer)
Klasse 38: Nachrichten- und Bildübermittlung mittels Computer
Klasse 42: Dienstleistungen eines EDV-Programmierer; EDV-Beratung; Computerhard- und SoftwareberatungDas wäre schon eher ein Kandidat für eine solche Aktion. Ansonsten ergibt eine Recherche, dass doch einige Einträge für "Ajax" als Markennamen existieren, woraus sich ergibt, dass man sich noch nicht einmal dann fürchten müßte, wenn heute nicht zufällig der erste April wäre.
Da ist die Einspruchsfrist dann vermutlich unbenutzt verstrichen.
Aber man kann im Streitfalle leicht Löschungsklage erheben und wird vermutlich gewinnen, da die Marke beschreibende Wirkung hat. Die Bezeichnung AJAX für die Technik war im Jahre 2007 bereits alllgemein eingeführt. Und der Zusatz "active " ändert an der Beschreibung auch nichts.
Liebe Grüße aus Syburg
Tom vom Berg