Gudn!
Ich würde mich bei Gelegenheit mal an den zugehörigen Polizeidirektor wenden und versuchen seine Ansicht dazu zu bekommen. Meiner Meinung nach ist das grob fahrlässig und der Verweis auf die Auskunft selten bescheuert.
Dass nicht verbunden wird, kann ich evt. noch nachvollziehen (belegte Leitungen?), aber die Nummern müssten die Dienststellen alle zur Verfügung haben.
Gruß aus Fürth in Mittelfranken,
Samoht
--
fl:| br:> va:) ls:< n4:( ss:) de:] js:| mo:}
fl:| br:> va:) ls:< n4:( ss:) de:] js:| mo:}