mkm: Telefonnummer nicht Pflicht im Impressum

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PS:

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 16. Oktober 2008 - Az. C‑298/07 entschieden, dass eine Telefonnummer nicht zwingend im Impressum eines Telemediendienstes angegeben werden muss. Es sei allerdings eine zweite Kontaktmöglichkeit, etwa eine "elektronische Anfragemaske", neben der E-Mail Adresse anzugeben bzw. zur Verfügung zu stellen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht#Grundlagenentscheidungen