Wie ich schon einmal berichtet habe, bin ich auf den fiesen Trick von www.opnedownload.de reingefallen und habe anschließend (nach Aktivierungslink-Klick) eine Rechnung und nach Ausbleiben der Bezahlung eine Mahnung erhalten. Ich habe nun folgendes Schreiben der Verbraucherzentrale einmal per Post (mit Einschreiben) und einmal per Mail geschickt:
Ich wollte einmal schauen, was passiert und hab mich blöd gestellt und den ganzen Mist dort ausgefüllt. Auf die Mahnung, in der sie mir mit der Vorratsdatenspeicherung gedroht haben, hab ich wie folgt reagiert, in dem ich einfach das "Kundensupport"-Formular ausgefüllt habe:
[zitat]
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich möchte Ihnen hiermit folgendes mitteilen:
1.) Habe ich bei Ihnen nichts bestellt, werde also auch nichts bezahlen.
2.) Nachdem Sie ja offenbar ohnehin viele Rechtsanwälte bezahlen, können die Ihnen auch mitteilen, daß Ihre Drohung mit der Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen schon alleine deshalb ins Leere geht, da diese Daten nach einem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtshofs vom Vorjahr für so lustige Sachen wie Ihre vermeintlichen "Forderungen" nicht herausgegeben werden dürfen.
3.) Wie Ihnen aus der IP-Angabe ebenso wie aus meiner Adresse klar geworden sein dürfte, würde Ihnen die _deutsche_ Vorratsdatenspeicherung selbst dann nichts nützen, wenn sie für so läppische Fälle herangezogen werden dürfte. Und - eine österreichische Vorratsdatenspeicherung gibt es nicht.
4.) Aber selbst wenn mein Provider (Orange-Network Austria, aber das haben Sie ja sicher selbst schon herausgefunden;) die Absicht hätte, Ihnen diese Daten zur Verfügung zu stellen, wäre ihm das nicht möglich, weil er diese Daten gar nicht hat. Im Gegensatz zu Ihrem paranoiden Land ist in Österreich tatsächliches anonymes Internet möglich - Ihr "Geschäftsmodell" funktioniert hier also nicht so richtig.
5.) Im Übrigen würde ich Sie ersuchen, in Zukunft von so lustigen Schreiben abzusehen, da von diesen, zumal wenn in wiederholter Form, doch ein gewisses Belästigungspotential ausgehen dürfte; auch wenn ich einräume, daß im Augenblick das Belustigungspotential noch überwiegt.
In Erwartung Ihres Einsehens vor allem bezüglich Punkt 5 meines Schreibens verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Rosalie Hummelbrunzer
[zitat-ende]
Danach war Ruhe...