Hellihello
»» […] alle Schreiben davor sind nur Altpapier, dienen aber dazu, durch entsprechende Formulierungen die Adressaten weichzukochen durch Illustration diverser negativer Folgen, die die Nichtzahlung haben können soll.
Das ist nicht richtig. Eine Mahnung durch einen Rechtsanwalt kostet dich sofort (etwa) den bemahnten Betrag nochmal, sie müssen vorher nichtmal eine „normale“ Rechnung schicken. Zwar muss dann der Betrag immer noch durch ein gerichtliches Mahnverfahren eingetrieben werden, dem man dann widersprechen kann - aber dann kommts zum Prozess. Und ob man den gewinnt ist immer sehr zweifelhaft.
Nun ja, genau darauf spekulieren sie ja, dass Du davor Angst hast. Wichtig ist, dem Mahnschreiben zu wiedersprechen. Fakt ist, dass der Kläger erst einmal alle Kosten vorstrecken muss und sich selbst gut überlegen muss, ob er nicht schlussendlich darauf sitzen bleibt.
U.u. könnte es zu einem gewissen Zeitpunkt taktisch klug sein, ein möglichst geringfügiges Vergleichsangebot zu machen. In dem Fall aber täte ich das nicht: es war augenscheinlich Abzocke, die Firma steht bereits auf der schwarzen Liste der Verbraucherverbände und verdient vermutlich genau durch Leute, die so ängstlich sind wie Du. Das ist die Mehrheit, das sorgt immer noch für schwarze Zahlen, selbst wenn sich hie und da jemand erfolgreich weigert. (Beim Erfolg dürfen sie dann auch noch Deine RA-Kosten mit zahlen (;-). Und finden das dann u.U. auch noch im Netz wieder, so das zukünftige in die Falle-Tapper sich daran orientieren können!]
Dank und Gruß,