Legal oder Illegal? (komische e-books....)
Fragender
- recht
Hallo!
Ich betreibe ein kleines E-Book portal wo Menschen die Change bekommen ihr wissen gegen kleine Summen in Form eines E-Books zu verkaufen!
Neuerdings versuchen meine User Hin und wieder E-Books über Drogen und Bombenherstellung zu verkaufen!
Natürlich werden die ohne Grosses nachfragen sofort Gelöscht, aber mich würde intresieren ob dies Legal wäre?
Immerhin darf man doch sagen und wissen was man will oder?
Oder wäre dies nur Legal wenn sie gratis wären?
Würde mich sehr Freuen wenn mir hier jemand etwas weiter helfen könnte!
(achja gesetze... also ich lebe in der schweiz, und habe den server im army land)
Danke schonmal
l.g. Der Fragende
Hallo!
Ich betreibe ein kleines E-Book portal wo Menschen die Change bekommen ihr wissen gegen kleine Summen in Form eines E-Books zu verkaufen!
Neuerdings versuchen meine User Hin und wieder E-Books über Drogen und Bombenherstellung zu verkaufen!
Natürlich werden die ohne Grosses nachfragen sofort Gelöscht, aber mich würde intresieren ob dies Legal wäre?
Als Manfred v. Ardenne für die Russen die Atombombe bauen sollte, sagte er ganz clever:
Ich baue Euch eine Urahn-Anreicherungs-Anlage. Die Bombe könnt Ihr euch dann selber bauen.
Hotte
Hi!
Ich baue Euch eine Urahn-Anreicherungs-Anlage.
Schade, dass meine Vorfahren das nicht gemacht haben.
Ich müßte heute nicht mehr arbeiten.
off:PP
Hallo
Ich baue Euch eine Urahn-Anreicherungs-Anlage.
Schade, dass meine Vorfahren das nicht gemacht haben.
Ich müßte heute nicht mehr arbeiten.
Was hättest du finanziell von mehr Ahnen? ;-)
Davon abgesehen: Was hat hottis Einwurf mit dem Thema zu tun?
Tschö, Auge
Hi!
Ich baue Euch eine Urahn-Anreicherungs-Anlage.
Schade, dass meine Vorfahren das nicht gemacht haben.
Ich müßte heute nicht mehr arbeiten.Was hättest du finanziell von mehr Ahnen? ;-)
Mehr Geld vermutlich.
Davon abgesehen: Was hat hottis Einwurf mit dem Thema zu tun?
Genausoviel, wie von unseren Antworten;)
Ich fürchte, der OP hat uns jetzt nicht richtig lieb.
off:PP
Ich baue Euch eine Urahn-Anreicherungs-Anlage.
diese anlagen nennt man heutzutage "seniorenwohnheim" (vor einiger zeit noch "altersheim") - dort werden üblicherweise die urahnen bis zu ihrem ableben zusammengepfercht
Hi!
Ich baue Euch eine Urahn-Anreicherungs-Anlage.
diese anlagen nennt man heutzutage "seniorenwohnheim" (vor einiger zeit noch "altersheim") - dort werden üblicherweise die urahnen bis zu ihrem ableben zusammengepfercht
Deine Interpretation ist auch nicht schlecht, aber fies;)
off:PP
Hi!
Ich betreibe ein kleines E-Book portal wo Menschen die Change bekommen ihr wissen gegen kleine Summen in Form eines E-Books zu verkaufen!
Wohl noch im Obama-Fieber?
Neuerdings versuchen meine User Hin und wieder E-Books über Drogen und Bombenherstellung zu verkaufen!
User und Drogen - der Zusammhang liegt doch auf der Hand.
Den Verfassungsschutz mag es sicher interessieren, warum es 'Deine' User sind.
Natürlich werden die ohne Grosses nachfragen sofort Gelöscht, aber mich würde intresieren ob dies Legal wäre?
Honi soit, qui mal y pense.
Immerhin darf man doch sagen und wissen was man will oder?
Ja, auch rhein - wo ist der Zusammenhang?
Oder wäre dies nur Legal wenn sie gratis wären?
Inhalte von E-Books, welche einem Urheberrecht unterliegen dürfen nicht so einfach kostenfrei verbreitet werden - gleich in welcher Form.
Würde mich sehr Freuen wenn mir hier jemand etwas weiter helfen könnte!
(achja gesetze... also ich lebe in der schweiz, und habe den server im army land)
Als Schweizer? Ihr seid doch militärisch neutral, dachte ich.
Btw: dein Case-Detektor ist defekt.
off:PP
Wohl noch im Obama-Fieber?
??? hmm... etwas am thema vorbei...
wie der rest deiner antwort.... nja was solls...
Hallo, Fragender!
Du vergißt den § 130a I StGB, welcher das Bereitstellen einer Anleitung für Straftaten unter Strafe stellt. Eine solche Anleitung ist nicht durch die Meinungsfreiheit und nur sehr begrenzt durch die Freiheit von Wissenschaft und Lehre gedeckt (da derartige Informationen durchaus legal durch den Erwerb der Sprengmeisterlizenz zu beschaffen sind).
Demnach ist bereits das Anbieten derartiger Schriften illegal. Du solltest Deinen AGBs hinzufügen, dass der widerholte Versuch, rechtswidriges Material einzustellen, mitsamt IP und Benutzerdaten an die Staatsanwaltschaft gemeldet wird. Ob Du diese Drohung wahr machst, bleibt Dir überlassen.
Gruß, LX
Hi,
Demnach ist bereits das Anbieten derartiger Schriften illegal. Du solltest Deinen AGBs hinzufügen, dass der widerholte Versuch, rechtswidriges Material einzustellen, mitsamt IP und Benutzerdaten an die Staatsanwaltschaft gemeldet wird. Ob Du diese Drohung wahr machst, bleibt Dir überlassen.
was mich dabei wundert, wieviele "illegale" Anleitungen es dennoch im Netz gibt. Ja selbst Google akzeptiert sowas als bezahlte Werbung.
http://www.google.de/search?hl=de&q=tacho+zurückdrehen&meta=
Das müsste doch zumindest auf § 22 b StVG bezogen, abgeschafft werden, oder zumindest die Abmahnanwälte freuen.
Hans