Hellihello
sorry für meine gestückelten Antworten. Du solltest bei Abbuchung die Lastschrift bei Deiner Bank zurückrufen und dann es ihnen überlassen, dir nachzuweisen, dass ein Vertrag geschlossen wurde. Kommt eine Mahnung, musst du dieser fristgemäß widersprechen. Dannach müssten Sie Klage gegen Dich führen, was nach erster Einschätzung der Lage wohl wenig Aussicht auf Erfolg hätte...;
Dank und Gruß,