frankx: Internetrecht: Widerrufsrecht.

Beitrag lesen

Hellihello

umgekehrt würde ich sagen, dass du durch den Versuch abmahnfähig wirst.

Also nicht "du" sondern der Seitenbetreiber. Er _muss_ dich u.U. ja explizit auf Dein Widerrufsrecht hinweisen.

Dank und Gruß,

frankx

--
tryin to multitain  - Globus = Planet != Welt