LX: Internetrecht: Widerrufsrecht.

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Es ist rein theoretisch möglich, bei Einzelverträgen, in denen der Kunde diesem Passus ausdrücklich zustimmt, der dazu aus dem Vertrag selbst und nicht aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen müßte.

Ich halte es jedoch für relativ unwahrscheinlich, dass im Zweifel jemals ein deutsches Gericht eine solche Kostellation als gegeben ansehen würde.

In dem von Dir genannten Beispiel ist der Verzicht als allgemeine Geschäftsbedingung vorgegeben - und damit von vorneherein ungültig. Wenn die Firma auf dieser Basis einen Widerruf nicht akzeptiert, hätten sie ernste Probleme, diese Rechtsauffassung durchzusetzen.

Gruß, LX

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