Sali
Vielen Dank euch allnen. Ich habe mich nun ein bisschen schlau gemacht und bin immer noch ein wenig irritiert.
Im Mail, welches ich von dieser Seite bekommen habe, schreiben Sie folgendes:
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Durch den Verzicht auf das Widerrufsrecht haben Sie nicht mehr die Möglichkeit Ihren
Vertrag zu widerrufen, Rechtsgrundlage hierfür ist § 312d Abs.3 Nr.2 BGB. Auf unserer
Seite www.opendownload.de beginnt die Dienstleistung sofort nach Anmeldung.
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Ich habe nun im BGB nachgeguckt und dort ist folgendes vermerkt:
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§ 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(1) 1Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. 2Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
1.
bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat,
2.
bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1.
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Ich bin eigentlich der gleichen Meinung wie ihr, und finde dass dies ein nichtiger Vertrag ist. Jedoch kenne ich die Rechtsgrundlage in Deutschland bezgl. Internetverträgen nicht.
Ich habe nun Ihnen ein Mail geschrieben und wiederrufe meinen Vertrag. Ich bin jedoch nicht sicher ob ich im Recht bin....seit ihr sicher? Muss ich Angst vor einer Betreibung machen?
Viele Grüsse & THX