Sven Rautenberg: Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit

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Moin!

  • wenn Du als Selbstständiger nur einen Auftraggeber hast, fällt Deine Tätigkeit unter den Begriff der Scheinselbstständigkeit, mit dem Ergebnis, dass Du zur gesetzlichen Versicherung verpflichtet bist (die Du selbst abführen musst).

Das ist so sachlich falsch. Die Indizien für Scheinselbständigkeit umfassen einen weitaus größeren Katalog an Punkten, die zutreffen müssen, damit der Verdacht von Scheinselbständigkeit aufkommen kann.

Beispielsweise eindeutig gegen Scheinselbständigkeit spricht, wenn der Selbständige grundsätzlich auf für andere Auftraggeber arbeiten könnte, wenn er nicht wie ein Arbeitnehmer in den Betriebsablauf des Auftraggebers eingebunden ist, oder er grundsätzlich unabhängige wirtschaftliche Entscheidungen treffen kann.

  • wenn Du nicht angemeldet bist, bekommst Du keine Steuernummer und kannst weder Steuern nehmen noch absetzen.

Auch das ist falsch: Freiberufler beantragen einfach beim Finanzamt eine Steuernummer und ebenfalls die gewünschte Regelung zur Umsatzsteuer. Die Abfuhr von Umsatzsteuer ist unabhängig vom Status "Freiberufler oder Gewerbetreibender". Die sonstigen Steuern sind es ja ebenso.

  • bei einer Gewerbeanmeldung hast Du die Wahl, ein Jahr lang vom Aufwand der Steuer befreit zu werden: Du darfst dann ebenfalls keine MwSt nehmen, aber auch nichts absetzen.

Und schon wieder falsch. Als Kleinunternehmer (weniger als 17.500 Euro Umsatz im laufenden Jahr und vorraussichtlich weniger als 50.000 Euro Umsatz im kommenden) ist man aus der Umsatzsteuerzahlung, aber auch dem Vorsteuerabzug standardmäßig raus, kann aber darauf verzichten und agiert dann wie ein normales Unternehmen: Mit ausgewiesener Umsatzsteuer auf den Rechnungen und dem Abzug von gezahlter Umsatzsteuer bei eigenen Anschaffungen jeder Art. Dieser Verzicht auf Kleinunternehmerregelung ist für fünf Jahre bindend.

- Sven Rautenberg