Hallo Fastix,
Du kannst in jedem Fall einfach das Gewerbeamt fragen. Die sind flink bei der Sache. Filmproduzenten zB. _können_ ein Gewerbe anmelden. Das ist im Prinzip völlig belanglos erstmal, kostet aber (damals 26,-).
Es geht nicht darum, sich aus Bequemlichkeit um eine Gewerbeanmeldung zu drücken. Es ist viel schlimmer. Das Gewerbe wurde in einem Mafialandkreis untersagt. Ein Versuch, das per Verwaltungsgericht wieder rückgängig zu machen, ist schon gescheitert, da das Gericht wieder genau die Aussagen derjenigen berücksichtigt hat, die das Verbot erwirkt haben.
Es bleibt also neben einer sozialversicherungspflichtigen nur eine freiberufliche Tätigkeit übrig.
Ich habe inzwischen noch
http://www.giessen-friedberg.ihk.de/Geschaeftsbereiche/Recht_und_Steuern/Recht/Anlagen/freiberufler.jsp
gefunden. Daraus werde ich aber nicht wirklich schlau.
Ist ein EDV-Dozent nun auch ein EDV-Berater für Standardsoftware, wenn er diese unterrichtet, oder meint EDV-Berater eher, welche Software der Kudne kaufen soll?
Zum Unterrichten gehört schließlich erheblich mehr, als zu einer Kaufentscheidung beizutragen.
LG
Robert