Peter: Impressumspflicht

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Hallo nochmal,

danke für den Link. Er war sehr aufschlssreich. Wegen der Formulierung

"Auch die Bezeichnung der Anbieterkennung mit "Kontakt" und "Impressum" hält der BGH für zuläsig"

gehe ich davon aus, dass der Link "Kontakt" vollkommen ausreicht.

Sollte ich mich irren, berichtigt mich ruhig.

Vielgruß
Peter