Hellihello
Sorry, ich bin gerade etwas überfordert mit dieser Thematik, da noch nie zuvor in Berührung gekommen damit.
Naja, denk doch mal so: alles was aus Deiner Sicht mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbar dargestellt werden kann, ist zumindest keine arglistige Täschung. Wenn Du plausibel darlegen könntest, warum das Vermögen garkeins ist, dann musst Du maximal Sorge vor Rückzahlung haben, nicht aber vor einem Strafverfahren. Oder eben davor, dass das Amt Belege möchte, Deine Argumentation abweist und auf Grund eigener Ansichten entsprechend entscheidet.
Grundstätzlich bist Du auch nicht von der Freundlichkeit der Mitarbeiter vor Ort abhängig, denn Du kannst alles auch schriftlich machen. Nachteil: es dauert u.U. (viel) länger. Vorteil: Du hast die Ansprüche fristgemäß geltend gemacht, es verfällt demnach nichts und Du hast ggf. weniger Nerv und wenn Du dann hingehen musst, wird denen das auch peinlich, dass sie das so lange nicht bearbeitet haben (bzw. die Chancen steigen dafür).
Zudem auch nicht vergessen, dass es pro Kopf einen nicht anzutastenden Sparbetrag gibt, der sich aus dem Lebensalter errechnet.
Dank und Gruß,