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Hallöle!

http://www.abmahnung-internet.de/abmahnung-kosten.htm

Diese Zusammenfassung ist sehr aufs Wesentliche herunterkondensiert und arg auf den im Zusammenhang mit Internetangeboten herrschenden Ge- und Mißbrauch reduziert.

Generell ist eine Abmahnung erst einmal ein Schreiben, das einen Menschen auf Fehlverhalten und Konsequenzen daraus aufmerksam machen soll. Ein schönes Beispiel dafür ist die Abmahnung, die ein Mitarbeiter einer gegebenen Firma erhält, wenn er mehrfach sturzbetrunken am Arbeitsplatz erscheint. Die Firma braucht keinen Anwalt für das Schreiben der Abmahnung zu beauftragen, das kann die Personalabteilung problemlos selbst machen, der fehlgeleitete Mitarbeiter braucht auch nicht dafür zu bezahlen.

Wenn jetzt aber jemand etwas tut, das die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens einschränkt (beispielsweise negative Kritiken mit Schmähcharakter veröffentlichen), so möchte das Unternehmen dieses gern unterbinden. Dazu wird dann flugs ein Anwalt beauftragt, der eine Abmahnung schreibt und dieser eine (meistens strafbewehrte) Unterlassungserklärung hinzufügt.

Handelt es sich bei diesem bösen Wettbewerbsstörer um eine Privatperson, also keine Firma die am geschäftlichen Wettbewerb teilnimmt, so muss immer noch die Firma, die sich da in ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt fühlt, die Kostennote des Anwalts honorieren.

Anders, wenn der Wettbewerbsstörer eine Firma ist, die sehr wohl am geschäftlichen Wettbewerb teilnimmt; denn um zu verhindern, dass ein Unternehmen (unter anderem) durch Anwaltskosten für solche Störungsbeseitigungen in den Ruin getrieben wird, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass in diesem Falle der Anwalt nicht etwa für die gestörte Firma, sondern für die störende Firma tätig wird - und zwar in der eingangs bereits erwähnten Geschäftsführung ohne Auftrag.

Nun könnte man sagen, dass die meisten Abgemahnten, ja Privatpersonen sind und gar keine Unternehmung betreiben, die diesen Weg rechtfertigen würde. Ja, aus eigener Definition heraus schon - aber spätestens, wenn ein Werbebanner auf deiner Website prangt, das in irgendeiner Weise auf ein kommerzielles Angebot hinweist, wird jeder einigermaßen findige Anwalt in der Lage sein, zumindest ein "Handeln im geschäftlichen Verkehr" zur Rechtfertigung seiner Geschäftsführung ohne Auftrag heranzuziehen. Genau das war der Trick, mit dem so mancher Anwalt seine ansonsten recht mageren Honorare aufgebessert hat.

Alles klar?

File Griese,

Stonie

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It's no good you trying to sit on the fence
And hope that the trouble will pass
'Cause sitting on fences can make you a pain in the ass.
Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.