Moin!
Do not panic:
Wichtig ist auch, dass man nicht versucht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Man kann nur kündigen, wenn ein Vertrag wirksam zustandegekommen ist. Indem man "kündigt", bestätigt man indirekt das Bestehen des Vertragsverhältnisses - zumindest werden es die Anwälte der Gegenseite zu hindrehen wollen.
Die korrekte Gegenmaßnahme ist der Widerruf wegen Irrtums.
- Sven Rautenberg