at: Rechtliche Fragen rund um die Vermietung geistigen Eigentums

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Hallo.

Der Verwendungszweck auf der Überweisung hat meines Wissens nach keine rechtliche Bedeutung, von daher dürfte da auch "Hatschipuh" stehen.

Man darf aber auch erwähnen, dass sich die Rechnungsnummer oder bei wiederkehrenden Zahlungen ein sinnvolles Stichwort zuzüglich eines Bezuges auf den durch die Zahlung abgeckten Zeitraum als besonders sinnvoll herausgestellt und daher eingebürgert haben.
MfG, at