LX: Unterschrift im jpg Format gültig?

Beitrag lesen

Das Fax, im Juristendeutsch auch Fernkopie genannt, hat den selben Beweiswert wie eine Kopie. Ein .jpg hingegen ist nicht fälschungssicher, aber das heißt lediglich, dass ggf., solltest Du vor Gericht in die Beweispflicht kommen, nachgewiesen werden muss, dass das Bild nicht manipuliert wurde - was mit hohen gutachterlichen Kosten verbunden wäre.

Insofern ist anzuraten, eine jpeg-Abbildung des unterschriebenen Vertrags lediglich als Indiz für ein Zustandekommen zu betrachten und eine handschriftlich unterschriebene Version zu fordern.

Anders sieht es aus, wenn das Bild mit einer digitalen Signatur verschlüsselt ist, die eindeutig auf den Absender zurückschließen läßt.

Gruß, LX

--
X-Self-Code: sh:( fo:) ch:~ rl:° br:> n4:& ie:% mo:) va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:~ js:|
X-Self-Code-Url: http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
X-Will-Answer-Email: Unusual
X-Please-Search-Archive-First: Absolutely Yes