Hallo,
Das Fax, im Juristendeutsch auch Fernkopie genannt, hat den selben Beweiswert wie eine Kopie.
und genau das wundert mich sehr.
Ein .jpg hingegen ist nicht fälschungssicher
Ein Fax genausowenig.
Insofern ist anzuraten, eine jpeg-Abbildung des unterschriebenen Vertrags lediglich als Indiz für ein Zustandekommen zu betrachten und eine handschriftlich unterschriebene Version zu fordern.
So sehe ich das auch - unabhängig davon, ob ich ein Faxdokument oder ein JPEG-Bild vorliegen habe.
Ciao,
Martin
--
F: Was ist eigentlich aus deinem schlimmen Durchfall geworden?
A: Mein Arzt hat mir Valium verschrieben.
F: Und das hilft?
A: Naja, ich mach mir immer noch in die Hose. Aber inzwischen ist es mir egal.
F: Was ist eigentlich aus deinem schlimmen Durchfall geworden?
A: Mein Arzt hat mir Valium verschrieben.
F: Und das hilft?
A: Naja, ich mach mir immer noch in die Hose. Aber inzwischen ist es mir egal.