Swen: Unterschrift im jpg Format gültig?

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Moin,

Ist ein unterschriebener Vertrag auch rechtskräftig, wenn er eingescannt wird und per Email als .jpg Format ankommt?

In Deutschland braucht Du für einen (privatrechtlichen) Vertrag zwei übereinstimmende Willenserklärungen, bestimmte Anforderungen an die Form gibt es nicht. Es bleibt also den Vertragspartner überlassen, welche Formanforderungen sie vereinbaren. Ein einer Email beigefügtes Abbild einer Unterschrift steht einer vertraglichen Einigung also nicht im Wege.

Ist der Streitfall mehr oder weniger absehbar, die Einigung mit exakt diesem Vertragspartner aber nicht zu vermeiden, empfehle ich gute alte Schriftform mit der Schneckenpost und einer handschriftlichen Unterschrift.

Grüße

Swen