Moin,
Das stimmt so nicht ganz. Für bestimmte Verträge ist eine definierte Form vorgesehen, etwa für Grundstückskäufe (notarielle Beurkundung), Mietverträge (Schriftform) oder Darlehensverträge (Schriftform).
Das ist (beim Mietvertrag: fast) richtig, darum ging es hier aber augenscheinlich nicht. Folgt der o.P. meinem Link zu Wikipedia, wird er über die von Dir erwähnten Ausnahmefälle aufgeklärt.
Grüße
Swen