Swen: Unterschrift im jpg Format gültig?

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Moin,

Das stimmt so nicht ganz. Für bestimmte Verträge ist eine definierte Form vorgesehen, etwa für Grundstückskäufe (notarielle Beurkundung), Mietverträge (Schriftform) oder Darlehensverträge (Schriftform).

Das ist (beim Mietvertrag: fast) richtig, darum ging es hier aber augenscheinlich nicht. Folgt der o.P. meinem Link zu Wikipedia, wird er über die von Dir erwähnten Ausnahmefälle aufgeklärt.

Grüße

Swen