Hans: Keine Seite die den Staat kritisiert? § 90a

Beitrag lesen

Hi,

ich werde aus deinen Ausführungen nicht ganz schlau. Bedeutet das nun, ich darf die Onlineversion dennoch bedenkenlos ins Netz stellen?

Ich habe natürlich auch juristischen Beistand zu dieser Frage konsultiert, hätte mir aber auch die 150 Euro(Ansicht und Auswertung)des Materials sparen können, denn das Resumee daraus ist: Ich habe im grunde nichts zu befürchten, aber wenn... dann...vielleicht...

Daher hoffe ich doch hier auf eine sinnvollere Antwort, denn ich kann ja nun nicht jeden Anwalt finanziell füttern,bis ich einen Guten gefunden habe, und ein paar Erfahrungswerte bei so einer Veröffentlichung-Problematik traue ich diesem Forum schon zu.

Hans