Struppi: Keine Seite die den Staat kritisiert? § 90a

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ich werde aus deinen Ausführungen nicht ganz schlau. Bedeutet das nun, ich darf die Onlineversion dennoch bedenkenlos ins Netz stellen?

Wer sagt das?
LX sagte, dass du dich selbst anzeigen sollst, denn erst eine Gerichtsurteil kann dir in dem konkreten Fall weiterhelfen, da der Begriff Verunglimpfung durchaus weit gefaßt werden kann und oft eben durch Meinungsfreiheit oder künstlerische Freihet gedeckt wird. D.h. wir können dir nicht weiterhelfen zumal wir auch nicht Wissen durch was dein Freund den Staat verunglimpft.

Struppi.