Hallo dedlfix
Aus diesem Grunde glaube ich nicht, dass hier jemand versucht, an Daten zum Zwecke einer nachfolgenden Zivilrechtsklage zu gelangen.
Warum sollte sonst jemand einen Filesharer anzeigen, noch dazu, wenn er dazu extra Aufwand treiben muss. Damit einer Filesharing-Anzeige nachgegangen wird oder überhaupt nachgegangen werden kann, muss diese schon sehr konkret sein (Log mit Filmwerk, IP, genauer Uhrzeit), sonst rechtfertigt diese noch nicht einmal einen Anfangsverdacht.
Jedenfalls glaube ich nicht, dass das in dieser Hinsicht von Erfolg gekrönt sein wird.
Vor September 2008 bekamen die Abmahner ausschließlich über diesen Weg (Strafanzeige und Akteneinsicht) jährlich zigtausende Namen und Adressen.
Auf Wiederlesen
Detlef
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