zunächst einmal gilt auch bei Notwehr, dass kein eklatantes Missverhältnis zwischen Angriff und Notwehr-Maßnahme bestehen darf. Ich darf nicht auf jemanden schießen, weil er mir eine Backpfeife gegeben hat.
Doch. Das nennt man (Putativ-)Notwehrexzess. Der Verteidiger bleibt dann straffrei, wenn er z.B. aus Furcht oder Schrecken gehandelt hat. Putativ ist die Notwehr dann, wenn der Verteidiger bezüglich des Notwehrgrundes irrt.
Genauer; Man darf es nicht aber es bleibt straffrei, richtig?