Hallo
auch wenn ich mal wieder ein bißchen spät dran bin, verweise ich mal auf §26 des Polizeigesetzes, in dem zu diesem Thema einiges steht.
Konkret: der §26 des Baden-Württembergischen Polizeigesetzes. Das sollte aber in den anderen Bundesländern zumindest ähnlich geregelt sein.
Abgesehen davon kann man sich da natürlich auch noch zum Thema Datenerhebung (§§ 19 ff.) informieren.
Die Rückfragen an die Damen und Herren von der Polizei, die sich bei eventuellen Kontrollen aus diesen Gesetzestexten ergeben, möge jeder für sich selbst ableiten, ich denke, das ist dann nicht mehr so schwierig.
Wobei die Ausgangsfrage, etwas umgestellt, bleibt: "Was gehört zu den personenbezogenen Daten?".
Tschö, Auge
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Verschiedene Glocken läuteten in der Stadt, und jede von ihnen vertrat eine ganz persönliche Meinung darüber, wann es Mitternacht war.
Terry Pratchett, "Wachen! Wachen!"
Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.3
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