Du scheinst "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gerade irgendwie in "alles was die Unwissenheit anderer ausnutzt, kann nicht strafbar sein" umformulieren zu wollen.
Sicher nicht.
Aber es ist ja so, dass jeder Zugriff auf eine Internetseite geloggt wird, auch wenn es z.T. Datenschutzrechtlich umstritten ist, du kannst es kaum verhindern, da es das übliche Verhalten eines Servers ist. Und mehr macht so eine Mail ja auch nicht, sie stößt lediglich den Prozeß auf dem Server an.
Insofern frage ich mich, wo da die straferechtliche Relevanz ist, wenn ich als Absender eine Empfangsbestätigung einer erwünschten Mail haben möchte.
Struppi.