Hallo,
Insofern frage ich mich, wo da die straferechtliche Relevanz ist, wenn ich als Absender eine Empfangsbestätigung einer erwünschten Mail haben möchte.
die sehe ich da überhaupt nicht, das kannst du gern "wollen". Du kannst sogar mit geeigneten technischen Mitteln versuchen, diesen Wunsch durchzusetzen. Aber du musst dann ebenso akzeptieren, dass andere, die das nicht wollen, deinen Wunsch vereiteln, weil du keinen Rechtsanspruch auf diese Information hast (jemand anders aber ggf. ein Recht auf den Schutz seiner Privatsphäre). Ebensowenig, wie ein bekannter Discounter mich nicht verpflichten kann, das Lesen seiner Werbeblättchen zu bestätigen.
Und *das* ist meiner Ansicht nach, was Christian einfach nicht verstehen will.
So long,
Martin
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Der Mensch denkt, Gott lenkt.
Der Mensch dachte, Gott lachte.
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