Hallo
Auch wenn's das Thema deiner Anfrage nur peripher tangiert ..
»» ... Was verstehst du in diesem Zusammenhang unter "zurück holen"?
Kaufen, geschenkt bekommen, so was in der Art.
Wie wär's einfach mit hinnehmen? Frei nach dem Motto "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.". Das gilt im Zusammenhang mit Domainnamen übrigens, mit Ausnahmen[1], als Rechtsgrundsatz. Du müsstest schon _*/viiieeeeel Glück/*_[2] haben, einen Namen gewählt zu haben, zu dem ein bereits registrierter Domainnamen existiert, dessen Inhaber wiederum bereit ist, den Domainnamen rauszurücken.
[1] ... z.B. bezüglich Markenrecht.
[2] Der Betonung wegen unterstrichen sowie fett als auch kursiv gesetzt.
Tschö, Auge
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Verschiedene Glocken läuteten in der Stadt, und jede von ihnen vertrat eine ganz persönliche Meinung darüber, wann es Mitternacht war.
Terry Pratchett, "Wachen! Wachen!"
Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.3
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