suit: BPjM hat bereits eine 1200 Seiten umfassende Sperrliste?

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Nichts. Aber deswegen kann man schlecht aufhören deutsches Recht durchzusetzen, da wo es geht. Es wäre sonst Willkür beispielsweise gegen einen Betreiber eines Buchladens vorzugehen aber nicht gegen einen Seitenbetreiber.

In dem Fall geht man aber nicht gegen den Betreiber vor, weil dieser im Ausland sitzt - hingegen entfernt man einen Verweis auf ihn.

Wie ist es mit einer Aktiengesellschaft, die jugendgefährende Medien herstellt - darf die im dann Börsenteil der Zeitung nicht aufgeführt werden ;)