Ich wollte darauf hinweisen, das die offizielle Gegenargumentation zu Deinem Gewaltenteilungspunkt doch der ist, daß hier lediglich die ausführende Gewalt (Executive) nicht bei jedem tätig werden immer wieder bei der Judicative sich vorab explizit absichern muß. So wie sie es bei vielen anderen Aufgabenbereichen der Executive bei vorher geklärter Rechtslage auch nicht immer vor Aktivwerdung tun muß.
Redest Du von sowas wie Gefahrenabwehr oder noch von was anderem?
Laut dem geplanten Gesetzt soll die Exekutive sich nicht nur nicht vor Aktivwerdung absichern müssen, sie soll es auch danach nicht tun müssen. Und Rechtsmittel sind nicht vorgesehen (oder wurde das "nachgebessert"?). Hier soll keine weitere Möglichkeit zur vorläufigen Handhabe geschaffen werden, sondern die Exekutive soll abschließend entscheiden dürfen, ob ein Straftatbestand erfüllt ist, quasie eine nicht einstweilige sondern dauerhafte Verfügung (also ohne Anhörung) ohne Richter.
Und für diese "Rechtssicherheit" beim "tätig werden" sorgt hier demnächst die Legislative.
Soweit ist die Gewalt so geteilt wie schon immer und es wird praktiziert wie in manchen anderen Fällen auch schon längst - so habe ich die offizielle Position hierzu verstanden.
Gewaltenteilung besagt nicht nur, daß irgendwas unter irgendwem aufgeteilt wird, sie besagt auch, wer was zu übernehmen hat.