Dedel: Welche Rechtsform liegt vor?

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Welchen Unfug denn?

»» In Ermangelung eines Gesellschaftsvertrages ('schriftliche verträge gibt es da nicht') wohl eher nicht.

Falsch. Die Gründung einer GbR (darum ging es) scheitert nicht an der mangelnder Schriftform.

»» Ja ich weiß: im Falle einer BGB-Gesellschaft (vulgo:GbR) kann dieser theoretisch auch mündlich abgeschlossen werden

Du widerspricht Deiner ersten Aussage (was prinzipiell löblich ist, da diese komplett falsch war), spricht aber von "theoretisch auch mündlich". Das ist aber keine Theorie, sondern gängige Praxis.

»» Ich persönlich würde dem OP raten,

Warum Konjunktiv? Sei mutig und tue es doch einfach.

»» Ganz wichtig:
»»
»»  - Außenverhältnis,
»»  - Innenverhältnis,
»»  - Haftung

Was genau ganz wichtig ist, können wir nach der Sachverhaltsschilderung allenfalls erahnen. Deshalb ist Zurückhaltung bei der Wertung angezeigt. Alles andere hört sich zudem wichtigtuerisch an und entwertet weitere Fragen, die eventuell im konkreten Fall "ganz wichtig" sind.

Solche Banalitäten haben wir in den 80er Jahren im zweiten oder dritten Semester gewusst. Du willst auch mal Jura studieren, wenn Du mit der Schule fertig bist?