Texter mit x: Sind diese Bilder erlaubt?

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Webseiten können übrigens, auch wenn eine Ablaufsteuerung idR fehlt, rein urheberrechtlich unter den Oberbegriff "Software" eingereiht werden.

Abgesehen von javascript-zeug u.ä., stimmt das nur, wenn auf der Webseite Quellcode oder ähnliches Entwurfsmaterial eines Programms zu sehen ist. Da alles andere reichlich wenig mit dem Thema zu tun hätte, gehe ich zumindest davon aus, daß Du von dem redest was als Webseite vom Server ausgeliefert wird.