echo $begrüßung;
Es geht mir bei Bld 2 allein um die roten bzw. blauen Baken, welche die Nähe zum Social-Network herstellen (die ja de facto nicht besteht), und die ja auch teile des Schriftzugs tragen.
Solche allgemeinen Farben dürften eigentlich nicht schutzwürdig sein. Allerdings gibt es da zumindest eine Farbe, die markenrechtlich registriert ist und deren Verwendung durch einen Mitbewerber bei einem Rechtsstreit höchstrichterlich erfolgreich verteidigt wurde.
Die Userbilder sind beliebig. Es kommt also auf Albert nicht an, sondern allein darauf, ob SVZ/FB mich über diese ähnlichen Balken kriegen können?
Wenn durch eine Bearbeitung eines bestehenden Werkes ein neues selbständiges Werk entstanden ist, so ist die Benutzung ohne die Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes erlaubt (§24 UrhG). Im Zweifelsfall muss geklärt werden, ob deine Collage ein selbständiges Werk ist.
echo "$verabschiedung $name";