Hallo,
ich bin auch kein Rechtsexperte - aber meines Wissens hat der Arbeitgeber automatisch alle Nutzungsrechte an dem, was du in deiner Eigenschaft als Angestellter für ihn anfertigst.
Zu meiner Zeit bei IBM war genau das sogar vertraglich geregelt.
Das Urheberrecht bzw. das geistige Eigentum hast du natürlich - aber solange die wirklich relavanten Rechte beim (Ex-)Arbeitgeber liegen, ist das nur eine akademische Betrachtung.
D.h., was einmal für die (Ex-)Firma geschrieben/entwickelt wurde, darf für eigene Zwecke nicht weiter verwendet werden; andererseits gibt es keine rechtliche Handhabe, gegen die Ex-Firma vorzugehen. Auf jeden Fall kann aber auch eine Firma nicht gegen Ex-Entwickler vorgehen, wenn diese daran gehen, eine Software neu zu entwickeln, auch wenn diese SW ähnlichen oder gleichen Zwecken dient, wie die einst in der Ex-Firma Entwickelte.
Hotte
Hatto Kopp wie Sieb, muttu aufschreibe.