Texter mit x: Impressum auf privater Homepage?

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nur was ist ein Dienst im Sinne dieses Gesetzes? Ich würde vermuten eine Baustellenseite ist keiner, aber vor Gericht und auf hoher See ...

Für den Spruch, wo kein Teledienst, da kein Teledienstgesetz, ist das grundsätzlich egal aber er bietet mehr Spielraum als, wo kein Kläger da kein Richter.

nur was ist ein Dienst im Sinne dieses Gesetzes?

Nach allem was ich an Urteilen und sonstigen Veröffentlichungen gelesen habe, wird ungefähr mindestens das als kein impressumspflichtiger Dienst angesehen, was niemanden außer einen selbst berührt. Wenn man also eine Seite wirklich nur über sich oder über den Tagesablauf seines Karnickels veröffentlicht, wird man kein Impressum benötigen. Verbindlich ist das aber freilich nicht.